Im
pfälzischen und im alemannischen Sprachraum bezeichnet
"Schoppen" heute meist einen halben Liter, in Rheinhessen
0,4 Liter einer alkoholischen Flüssigkeit, d. h. Wein oder ein
Weinmischgetränk (z. B. süße oder saure Weinschorle). Dieser Schoppen kann in einem
"Schoppenglas" mit zylindrischer Form und glatter Außenseite oder in
einem "Dubbeglas"
in der Form eines umgekehrten Kegelstumpfes mit kreisförmigen Vertiefungen
ausgeschenkt werden.
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Der
Schoppen hat zurückgehend auf die Zeit, als die alte Kaiserstadt Speyer noch
Regierungsmittelpunkt war, einen Inhalt von 0,5 Liter (genau 0,564 Liter). Dem
trinkfreudigen Pfälzer andernorts für einen Schoppen nur 0,4 oder gar nur 0,2
Liter Inhalt anzubieten, ist fast schon eine "Todsünde". Man bedenke
dabei auch die Tatsache, dass manche Arbeit früher in Naturalien bezahlt wurde
und es in den Weinlanden schon doppelt wichtig war, dass das Schoppenmaß 0,5
Liter und nicht weniger betrug.
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